Sportwetten in Deutschland

Sportwetten in Deutschland


Die juristische Zukunft der Sportwetten in Deutschland

In Deutschland erfordert das Veranstalten von Sportwetten eine Genehmigung. Wer ohne Lizenz öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, macht sich nach § 284 des deutschen Strafgesetzbuches strafbar. Auch die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen werden nach § 285 des deutschen Strafgesetzbuches geahndet. Die erforderlichen Lizenzen werden aber von den Bundesländern seit Jahren nicht mehr erteilt, so dass dem Sportwettenveranstalter Oddset, welcher staatlich lizenziert ist, schon dadurch ein enormer Vorteil zukommt.
Sportwetten in Deutschland

Viele private Anbieter in Deutschland können nur deshalb Sportwetten in Deutschland anbieten, weil ihnen die erforderlichen Erlaubnisse in der ehemaligen DDR erteilt wurden. Diese Lizenzen erlangen auf Grund des Einigungsvertrages in ganz Deutschland Gültigkeit. Die Buchmacher in Deutschland fühlen sich durch diese Praxis und den viel diskutierten Staatsvertrag in ihrer Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz verletzt. Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz gewährleistet u.a. das Recht, den Beruf frei zu wählen. Auf dieses Grundrecht können sich nicht nur Deutsche berufen, sondern auf Grund EG–rechtlicher Vorgaben auch Bürger anderer Mitgliedsstaaten.

Fraglich ist natürlich, ob ein staatliches Monopol für Sportwetten in Deutschland diese Berufsfreiheit tangiert. Ein Eingriff in dieses Grundrecht kann aber durchaus gerechtfertigt sein, bei objektiven Berufszulassungsvoraussetzungen wie in diesen Fällen kann eine Rechtfertigung bei dem Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht entschied zu dieser Frage am 28. März 2006, dass ein Staatsmonopol für Sportwetten in Deutschland sehr wohl mit der Berufsfreiheit vereinbar sein kann, so lange es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Weiter stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass eine solche Ausrichtung zur Zeit in Deutschland noch nicht ersichtlich ist und gab dem Gesetzgeber auf, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.

Sportwetten in Deutschland

Ob diese neue Regelung in einem Staatsmonopol liegen wird, welches der Suchtbekämpfung dient, oder in einer kontrollierten Zulassung privater Wettanbieter, bleibt aber dem Gesetzgeber überlassen. Wichtig ist nur, das die Neuregelung verfassungsgemäß ist und insbesondere den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügt. Bis zu dieser Neuregelung bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettveranstalter und die Vermittlung von Wetten verboten und darf ordnungsrechtlich unterbunden werden. Private Sportwettenbüros dürfen also in dieser Übergangszeit zwangsweise durch die Behörden geschlossen werden. Ob in der Übergangszeit auch eine Strafbarkeit nach § 284 des deutschen Strafgesetzbuches vorliegt, ist von den zuständigen Strafgerichten zu entscheiden.

Anders sieht es bei Wettanbietern aus dem EU–Ausland aus. Diese Wettanbieter haben ihren Sitz oft in den sogenannten Steueroasen oder in Ländern mit einer liberalen Einstellung zum Glücksspiel wie England, Österreich, Gibraltar oder Malta und besitzen eine legale Lizenz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU. Der EG–Vertrag kennt vier Grundfreiheiten: Die Freiheit des Warenverkehrs, des Personenverkehrs, des Dienstleistungsverkehrs und die Freiheit des Kapitalverkehrs. Diese vier Grundfreiheiten schützen insbesondere gegenüber staatlichem Handeln. Wettanbieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten berufen sich auf ihre Dienstleistungsfreiheit aus Artikel 49 EG – Vertrag und ihre Niederlassungsfreiheit aus Artikel 43 EG – Vertrag.

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