Telearbeit
Arbeit von zuhause
Was ist Telearbeit?
Unter “Telearbeit” versteht man Arbeitsleistungen, die regelmäßig, räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers ausgeführt werden, wobei Hilfsmittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnik genutzt werden.
Welche Vorteile hat Telearbeit für Unternehmen?
Telearbeit bedeutet für Unternehmen in der Regel Kostenersparnis: Insbesondere können Bürokosten gespart werden. Weiters kann Telearbeit kundenorientiertes Arbeiten verbessern, indem die MitarbeiterInnen vor Ort und direkt beim Kunden arbeiten können. Weiters können sich Unternehmen durch das Angebot von Telearbeit für MitarbeiterInnen interessant machen, die Flexibilität im Arbeiten suchen.
Welche Risken beinhaltet Telearbeit für ArbeitgeberInnen?
Da die ArbeitnehmerInnen nicht direkt im Unternehmen arbeiten, mangelt es in erster Linie an der Kontrollmöglichkeit durch die ArbeitgeberIn. Auch wenn ArbeitnehmerInnen verpflichtet werden, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, so fehlt doch die direkte Kontrolle durch die ArbeitgeberIn. Besteht ein Unternehmen überwiegend aus TelearbeitnehmerInnen, mangelt es in der Regel weiters oft an der Identifikation mit dem Unternehmen, weil TelearbeitnehmerInnen oft der Teamgedanke fehlt.
Welche Vorteile hat Telearbeit für ArbeitnehmerInnen?
Zunächst hat Telearbeit den Vorteil, dass ArbeitnehmerInnen sowohl die Wegzeiten zum und vom Unternehmen als auch die damit verbundenen Kosten sparen können. Ein Vorteil kann auch in der Kostenersparnis für Essen (Mittagspause) liegen. Für ArbeitnehmerInnen, die Kinder zu betreuen haben, kann auch in der Arbeitszeitflexibilität, die sich durch Telearbeit zwangsläufig ergibt, ein Vorteil liegen.
Welche Risken bestehen für ArbeitnehmerInnen?
Mitunter kann Telearbeit zu Schwierigkeiten führen, wenn die ArbeitnehmerIn keinen räumlich abgegrenzten Arbeitsbereich zu Hause hat. In diesen Fällen kann sowohl die ArbeitnehmerIn durch ihre Familie gestört werden, als auch umgekehrt. Weiters fehlt bei Telearbeit die Zusammenarbeit mit KollegInnen und die sich dadurch ergebenden sozialen Kontakte. Auch ergeben sich oft Nachteile im Informationsfluss gegenüber TelearbeitnehmerInnen, weil diese in den direkten Kommunikationsprozess im Unternehmen nicht eingebunden sind.
Sind TelearbeitnehmerInnen “echte” ArbeitnehmerInnen?
Der Begriff der “Telearbeit” entstammt nicht gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Arbeitsrechtes, sondern hat sich durch die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft entwickelt. Wenn eine ArbeitnehmerIn in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einer ArbeitgeberIn Dienstleistungen erbringt, so ist er/sie jedenfalls “echte(r)” ArbeitnehmerIn und zwar unabhängig davon, ob er/sie seine/ihre Dienstleistung am Standort der ArbeitgeberIn oder von einem Telearbeitsplatz aus erbringt.
Kann Telearbeit auch selbständig ausgeübt werden?
Da der Begriff der “Telearbeit” nichts über die arbeitsrechtliche Qualifikation der ausübenden Person aussagt, kann auch selbständige Tätigkeit als “Telearbeit” verstanden werden.
Muss der Telearbeitsplatz von der ArbeitgeberIn zur Verfügung gestellt werden?
Es gibt kein gesetzliches Erfordernis, wonach die ArbeitgeberIn der ArbeitnehmerIn eine bestimmte Ausstattung für seinen/ihren Telearbeitsplatz zur Verfügung stellen muss. Soll es sich bei der ArbeitnehmerIn allerdings um eine “echte” ArbeitnehmerIn handeln, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit zur ArbeitgeberIn steht, so stellt die ArbeitgeberIn in der Regel auch die erforderlichen Betriebsmittel (dh PC und Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung.
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