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zuhause Geld Verdienen - Zusatzbelastung oder Erleichterung?

Telearbeit:

Träumen Sie auch manchmal davon, nicht jeden Tag ins Büro fahren zu müssen? Lesen Sie in diesem Artikel alle Vor- und Nachteile zum spannenden Thema “zuhause Geld Verdienen“.

Was ist Telearbeit?

Unter “Telearbeit” versteht man Arbeitsleistungen, die regelmäßig, räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers ausgeführt werden, wobei Hilfsmittel der modernen Informations- und Kommunikationstechnik genutzt werden.

Welche Vorteile hat Telearbeit für ArbeitnehmerInnen?

Zunächst hat Telearbeit den Vorteil, dass ArbeitnehmerInnen sowohl die Wegzeiten zum und vom Unternehmen als auch die damit verbundenen Kosten sparen können. Ein Vorteil kann auch in der Kostenersparnis für Essen (Mittagspause) liegen. Für ArbeitnehmerInnen, die Kinder zu betreuen haben, kann auch in der Arbeitszeitflexibilität, die sich durch Telearbeit zwangsläufig ergibt, ein Vorteil liegen.

Welche Risken bestehen für ArbeitnehmerInnen?

Mitunter kann Telearbeit zu Schwierigkeiten führen, wenn die Arbeitnehmerin keinen räumlich abgegrenzten Arbeitsbereich zuhause Geld Verdienen hat. In diesen Fällen kann sowohl die ArbeitnehmerIn durch ihre Familie gestört werden, als auch umgekehrt. Weiters fehlt bei Telearbeit die Zusammenarbeit mit KollegInnen und die sich dadurch ergebenden sozialen Kontakte. Auch ergeben sich oft Nachteile im Informationsfluss gegenüber TelearbeitnehmerInnen, weil diese in den direkten Kommunikationsprozess im Unternehmen nicht eingebunden sind.

Sind TelearbeitnehmerInnen “echte” ArbeitnehmerInnen?

Der Begriff der “Telearbeit” entstammt nicht gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Arbeitsrechtes, sondern hat sich durch die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft entwickelt. Wenn eine ArbeitnehmerIn in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zu einer ArbeitgeberIn Dienstleistungen erbringt, so ist er/sie jedenfalls “echte(r)” ArbeitnehmerIn und zwar unabhängig davon, ob er/sie seine/ihre Dienstleistung am Standort der ArbeitgeberIn oder von einem Telearbeitsplatz aus erbringt.

Kann Telearbeit auch selbständig ausgeübt werden? zuhause Geld Verdienen

Da der Begriff der “Telearbeit” nichts über die arbeitsrechtliche Qualifikation der ausübenden Person aussagt, kann auch selbständige Tätigkeit als “Telearbeit” verstanden werden.

Muss der Telearbeitsplatz von der ArbeitgeberIn zur Verfügung gestellt werden?

Es gibt kein gesetzliches Erfordernis, wonach die ArbeitgeberIn der ArbeitnehmerIn eine bestimmte Ausstattung für seinen/ihren Telearbeitsplatz zur Verfügung stellen muss. Soll es sich bei der ArbeitnehmerIn allerdings um eine “echte” ArbeitnehmerIn handeln, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit zur ArbeitgeberIn steht, so stellt die ArbeitgeberIn in der Regel auch die erforderlichen Betriebsmittel (dh PC und Telekommunikationseinrichtungen) zur Verfügung.

Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen für Telearbeit?

Obwohl es keine gesetzlichen Bestimmungen über Telearbeit gibt, gibt es mittlerweile einige Kollektivverträge, die Bestimmungen über Telearbeit enthalten. Beispielsweise enthält der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie Rahmenbedingungen für Telearbeit (Definition der Telearbeit, Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung).

Dürfen ArbeitgeberInnen Telearbeitsplätze kontrollieren?

Aus der Fürsorgepflicht der ArbeitgeberIn und aus den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ergibt sich, dass jene Arbeitnehmerschutzbestimmungen, bei denen es sachlich nicht gerechtfertigt wäre, ihre Anwendbarkeit vom Arbeitsort abhängig zu machen, unmittelbar auch auf TelearbeitnehmerInnen anwendbar sind (zB Bestimmungen zu den Kosten einer Bildschirmarbeitsbrille oder Augenuntersuchungen). Kontrollen der ArbeitgeberInnen von Telearbeitsplätzen sind hingegen nur mit Zustimmung der betroffenen ArbeitnehmerInnen möglich. Ebensowenig kann das Arbeitsinspektorrat Telearbeitsplätze kontrollieren, wenn die ArbeitnehmerIn nicht seine/ihre ausdrückliche Zustimmung hiezu erteilt.

Wer haftet, wenn der PC der TelearbeitnehmerIn Mängel aufweist?

Wenn die ArbeitgeberIn der ArbeitnehmerIn seinen/ihren Telearbeitsplatz inklusive Betriebsmittel zur Verfügung stellt, so muss er/sie auch für die Funktionstüchtigkeit dieser Betriebsmittel Sorge tragen. In einem derartigen Fall muss er/sie daher auch den PC der TelearbeitnehmerIn reparieren (lassen). Handelt es sich bei der TelearbeitnehmerIn hingegen um eine Selbständige, die für die Zurverfügungstellung der Betriebsmittel selbst Sorge zu tragen hat, so muss er/sie auch allfällig erforderliche Reparaturen selbst übernehmen.

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